Verlängerung des Zertifikats

 

Nach fünf Jahren Gültigkeit muss das Zertifikat verlängert werden, dies
kann über zwei Wege erfolgen:

 

1. Weg : Gewerke-Dokumentation


Durch den Nachweis der Mitarbeit an einem hochenergieeffizienten Gebäude- beziehungsweise einem zertifizierten Passivhaus-Projekt. Der Nachweis wird durch eine gewerkespezifische Dokumentation der eigenen Leistungen geführt. Im Dokument Anforderungen-Gewerke-Dokumentation befindet sich eine Checkliste für die notwendigen Angaben und eine Vorlage, für die zu erstellende Gewerke-Dokumentation. Dazu ist das Formular Verlängerungsantrag-Gewerk bei der von Ihnen gewählten Prüfstelle abzugeben. Die Kursanbieter sind im Regelfall auch Prüfstellen. Diese unterstützten Sie bei anfallenden Fachfragen im Zuge der Verlängerung.

Eine Sache vorweg: Die technischen Anforderungen an Ihre Leistungen sind gewerkespezifisch und da wir nicht wissen, wo Ihr energetisch optimiertes Gebäude steht, sind die Anforderungen je nach Standort und seinem Klima unterschiedlich.

Checken Sie vorab Ihr energetisches Anforderungsniveau für Ihr Gewerk der Gewerke-Dokumentation für nicht vom PHI zertifizierte Gebäude. Da es dabei um gewerkespezifische Anforderungen geht, muss Ihre Bauleistung nicht in einem Passivhaus realisiert sein.

 

 

2. Weg : Weiterbildung


Durch den Besuch von anerkannten Weiterbildungsangeboten, die Sie in das Formular Verlängerungsantrag-Weiterbildung eintragen und direkt beim PHI einreichen. Sie haben die Möglichkeit des Besuchs von Kursen und Veranstaltungen oder die Anerkennung von Lehrtätigkeit. 30 Weiterbildungspunkte (WP) zusammen müssen erreicht werden und höchstens jeweils 20 WP pro Bereich.

Als Ergänzung zum Verlängerungsverfahren können besuchte, anerkannte Weiterbildungsangebote in der Datenbank der zertifizierten Passivhaus-Handwerker, die nicht zur Verlängerung nötig waren, auch vermerkt werden. Diese werden dann auf der Webseite im Bereich der persönlichen Eintragung gelistet.


handwerk@passiv.de

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